Wir sind Staatstheater

Seit dem 1. September hat Augsburg ein Staatstheater. Es ist neben München und Nürnberg der dritte Standort in Bayern, an dem sich ein Haus dieser Qualitätsstufe befindet.

Was bedeutet das?

Die Umwandlung bedeutet weniger Spareffekte für Augsburgs Stadtkasse. Im Vordergrund steht vielmehr die künstlerische Aufwertung des Theaters und des Kulturstandorts Augsburg. Am Staatstheater Augsburg beteiligt sich der Freistaat nicht nur zur Hälfte an den Betriebskosten. Er übernimmt auch 50 Prozent der Interimskosten, die während der Theatersanierung von der Stadt aufzubringen sind. Gebäude und Grundstücke bleiben im Besitz der Stadt. Dies wird im Eckpunktepapier zwischen der Stadt Augsburg und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ebenso geregelt wie Tariffragen für die aktuellen und künftigen Mitarbeiter. Durch die zusätzlichen Gelder können insbesondere auch die Mittel für die künstlerische Arbeit der einzelnen Sparten erhöht werden. Ebenso ist ein paritätisch besetzter Stiftungsrat als oberstes Entscheidungsgremium bestimmt.

Das Augsburger Modell

„Neben den bereits beschlossenen Konzertsälen in München und Nürnberg werden wir ein drittes bayerisches Staatstheater in der Metropole Augsburg einrichten.“

Diese Aussage findet sich in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18. April 2018. Seit dem 1. September ist Augsburg nun offiziell Staatstheater! Die Entscheidung der Staatsregierung bedeutet eine weitere Aufwertung Augsburgs als Metropolregion. Stadt und Staat teilen sich damit in Zukunft Verantwortung und Kosten.

Doch wie funktioniert eine solche Umwandung?

Eine gängige Vorgehensweise bei der Umwandlung eines Theaters in ein Staatstheater ist die Gründung einer Stiftung, deren Mitglieder  die Kontrollfunktion übernehmen. Der Stifungsrat ersetzt ab sofort den Werkausschuss mit seinen Aufgaben. In Augsburg entsteht diese Stiftung in Anlehnung an das erfolgreiche Nürnberger Modell – in einer eigenen Variante.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 hat der Stadtrat Augsburg das Eckpunktepapier für die Gründung einer „Stiftung Staatstheater Augsburg“ ab dem 1. September 2018 beschlossen. Es ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg. Ihr liegt eine Satzung zugrunde, die den Zweck, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Stiftung definiert. Nach dieser Satzung ist es der Zweck der Stiftung, die darstellende Kunst zu fördern und den Kulturstandort Augsburg als Metropole zu stärken. Den Vorstand bilden immer der Theaterintendant und der kaufmännische Direktor. Sie sind nach wie vor für die Erarbeitung der künstlerischen Konzeption und die Erstellung des Spielplanes zuständig sowie für die Planung, Organisation und Durchführung des Spielbetriebes.

Weiterhin obliegt dem Vorstand die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und die Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresbilanz. Letztere müssen dem Stiftungsrat regelmäßig vorgelegt werden.

Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder werden von der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt und abberufen. Der Kulturreferent der Stadt Augsburg sowie das für den Bereich Kunst zuständige Mitglied der Bayerischen Staatsregierung sind kraft Amtes Mitglieder des Stiftungsrates. Seitens der Stadt Augsburg werden neben Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl auch die zweite Bürgermeisterin Eva Weber und der Kulturreferent Thomas Weitzel im Stiftungsrat sein. Seitens der Landesregierung Prof. Dr. med. Marion Kiechle, Bayerische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Herr Ministerialrat Dr. Tobias Haumer, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und Herr MdL Bernd Kränzle, Bayerischer Landtag, als Mitglieder bestellt.

Aus dem Kreis des Rates wird ein Vorsitzender sowie ein stellvertretender Vorsitzender gewählt. Auch hier wird turnusmäßig alle drei Jahre ein neuer Vorsitz gewählt und Stadt und Land wechseln sich im Vorsitz ab. In den ersten drei Jahren wird der Vorsitz von städtischen Vertretern besetzt.

Aufgabe des Stiftungsrates ist es, die Tätigkeiten des Vorstands zu überwachen. Er ist zum Beispiel zuständig für Änderungen in der Stiftungssatzung, für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder und für Vertragsangelegenheiten mit Vorstandsmitgliedern oder Spartenleitern.

Stimmen zum Theaterviertel

„Damit ist die Metropole Augsburg auf Augenhöhe mit München und Nürnberg.“

Dr. Markus Söder, Ministerpräsident des Freistaats Bayern

„Der Freistaat Bayern beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten des Staatstheaters Augsburg. Mit dem gemeinsamen Engagement von Staat und Stadt wird sichergestellt, dass das künftige Staatstheater Augsburg auf allerhöchstem künstlerischen Niveau arbeitet.“

O-Ton, a.tv 18. Mai 2018 u. Zitat AZ 6. Juni 2018

Prof. Dr. Marion Kiechle, Ehem. Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst

„Wir haben so viel Druck gemacht in der Umsetzung, weil wir mit dem Staatstheater bereits in den Nachtrags-Haushalt des Freistaates kommen wollten. Das ist auch der Grund warum wir das Thema Staatstheater innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung zur Beschlussfassung in den Stadtrat gebracht haben und auch in das Kabinett. Wir wollten einfach schon in die neue Spielzeit unter den neuen Voraussetzungen starten.“

Quelle: Sommerinterview  Dr. Kurt Gribl

Dr. Kurt Gribl, Alt-Oberbürgermeister der Stadt Augsburg

„Das Staatstheater Augsburg wird nun zwar zu 50 Prozent vom Freistaat Bayern getragen, kulturpolitisch wird das Theater aber auch künftig seinen Auftrag für die Stadt und die Region erfüllen. Deshalb soll auch weiterhin die Vernetzung mit den spezifischen Augsburger Festivalformaten bestehen bleiben. Ebenso werden die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses weiterverfolgt, da die Verankerung in der Stadtgesellschaft ein wesentlicher Moment für ein lebendiges und starkes Theater ist.“

Thomas Weitzel, ehem. Kulturreferent

Die kulturelle Bedeutung des Staatstheaters

Als dritte Stadt in Bayern erhält Augsburg ein Staatstheater. Auf Augenhöhe mit München und Nürnberg sieht dabei Ministerpräsident Dr. Markus Söder die „Metropole“ Augsburg in seiner Regierungserklärung vom 18. April, in der er die gute Nachricht verkündete. „Insgesamt eine große Aussage für Augsburg. Sie wird die Stadt in ihrer Entwicklung, ihrem Selbstverständnis und ihrem authentischen Profil weiterbringen.“, so Oberbürgermeister Kurt Gribl. Doch was macht zukünftig das „Staatstheater-mäßige“ aus? Und was bedeutet das konkret für unsere Stadt und die Region?

Das Theater Augsburg ist im Regierungsbezirk Schwaben bereits das einzige Haus, das vier Sparten mit Oper, Ballett, Schauspiel und Konzert anbietet. Mit der Verstaatlichung wird ganz generell die künstlerische Arbeit aller Sparten anerkannt und gewürdigt. Gleichzeitig ist die Umwandlung aber auch als Auftrag für das Interim zu verstehen, an der künstlerischen Qualität nicht nachzulassen, auf das Ziel Staatstheater, später dann im sanierten Haus, hinzuarbeiten und den Anspruch auch künftig einzulösen.

Programmatisch wird sich am Profil des Mehrspartentheaters nichts ändern. Ein Vorteil ist allerdings jetzt schon, dass ein Staatstheater generell intensiver wahrgenommen wird als ein städtisches Haus.
Darüber hinaus wird man mit dem klangvollen Namen eines Staatstheaters auch bekanntere Künstler oder Regisseure für Produktionen gewinnen können.

Besonderes Augenmerk wird weiterhin auf die speziellen Augsburger Belange gelegt, insbesondere auf die kulturpolitischen Ergebnisse des im Vorfeld der Generalsanierung breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses zur Öffnung des Theaters, den Kulturentwicklungsprozess und die Verflechtung mit den Festivalformaten der Stadt: Da bei den städtischen Festivals, z.B. dem Brechtfestival, das Theater Augsburg ein wichtiger Kooperationspartner ist, bleiben diese fixen Kooperationen auch im neuen Staatstheater erhalten. Auch im Bereich der Vermittlung und bei Kooperationen mit der Freien Szene wird sich nichts ändern. Augsburger Themen werden weiterhin fest im Programm verankert sein.

Nach der Sanierung, die im Jahr 2025 abgeschlossen sein wird, hat Schwaben ein Kulturzentrum mit ganz neuen Nutzungsmöglichkeiten: Die Schauspielbühne als Multifunktionssaal oder das Orchesterprobengebäude ermöglichen künstlerische Highlights und innovative Formate. Das wird Augsburg und die Region in dieser Kategorie unter den deutschen Großstädten ganz nach vorne bringen.  Ebenso werden einige künstlerische Veränderungen auch erst dann sichtbar, wenn das Theater wieder ins Große Haus und damit in eine vollwertige Spielstätte ziehen kann. So werden die Augsburger Philharmoniker, aktuell ein sogenanntes B-Orchester mit rund 70 Mitgliedern, langfristig möglicherweise zu einem A-Orchester.

Neben den harten Standortfaktoren wie Infrastruktur und Bildung, gilt das Theater als sogenannter weicher Standortfaktor, der jede Stadt attraktiver und lebenswerter macht. Ein aufgewertetes kulturelles Angebot ist nicht nur Anziehungspunkt für Touristen, sondern wirkt sich auch auf die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger aus. Das Theater Augsburg ist demnach auch ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen. Er zieht gut ausgebildete Arbeitskräfte an, von denen das Theater u.a. genutzt wird.
Dies konnte bereits die Prognos-Studie im Jahre 2016 herausarbeiten. Damit leistet das neue Staatstheater einen großen Beitrag zur Lebensqualität und spielt eine nachhaltige Rolle sowohl in der Stadtentwicklung als auch im Städtewettbewerb. Dies alles trägt maßgeblich zur Identität und Entwicklung einer Region bei.

Die Transformation in ein Staatstheater

Ein Interview mit Herr Schmidt-Tancredi, Leiter des Direktoriums 2 im Referat OB

 

Herr Schmidt-Tancredi, was macht die Transformation von einem Theater in ein Staatstheater so herausfordernd?

Am 18. April 2018 verkündete der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung, dass das Theater Augsburg künftig ein Staatstheater sein wird. Einen Monat später stand fest, dass die Überführung des Theaters Augsburg bereits zum Beginn der Spielzeit 2018/2019 vollzogen sein soll.

Hierfür war eine Überführung des Theater Augsburgs, das bislang als städtischer Eigenbetrieb fungierte, in eine Stiftung Staatstheater Augsburg erforderlich. Dies stellte nicht nur einen Rechtsformwechsel dar, sondern eine rechtliche Verselbständigung. Damit einher ging, dieses neue Rechtssubjekt mit Leben auszufüllen und sicherzustellen, dass dieses eigenständig handlungsfähig ist.
Somit mussten innerhalb von nicht einmal vier Monaten während des laufenden Spielbetriebs umfangreiche und vielschichtige Abstimmungen zwischen den verschiedenen städtischen Akteuren wie Kulturreferat, Theater, Personalrat, Personalamt, Kämmerei usw. erfolgen und dabei die unterschiedlichsten Belange berücksichtigt werden.

Außerdem mussten innerhalb dieses extrem sportlichen Zeitplans die umfangreichen Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern zum Abschluss gebracht werden. So war in diesem Zeitraum nicht nur das Errichtungsgesetz zur Stiftung Staatstheater Augsburg zu erstellen und abzustimmen, sondern neben vielen weiteren Regelungswerken auch die Stiftungssatzung und der Personalüberleitungsvertrag.

Selbstverständlich waren während des gesamten Prozesses auch immer die politischen Gremien einzubinden: Elementarer Grundsatz war dabei stets die regelmäßige und transparente Weitergabe von Informationen. Dies hat auch dazu beigetragen, dass sämtliche erforderlichen Gremienbeschlüsse einstimmig erfolgten.

Und heute können wir stolz sagen: Augsburg kann seit 1.9.2018 mit einem Staatstheater punkten.

Was bedeutet die Umwandlung für die Beschäftigten des Theaters?

Vereinfacht ausgedrückt, hat sich für die Mitarbeiter nur der Name des Arbeitgebers geändert: Ihr Arbeitgeber ist nun nicht mehr die Stadt Augsburg, sondern die Stiftung Staatstheater Augsburg. Sie haben entsprechend dem Personalüberleitungsvertrag keinerlei finanzielle Einbußen. Die Überführung der bislang städtischen Mitarbeiter auf die Stiftung erfolgte statuswahrend und zudem dauerhaft und dynamisch. Damit ändert sich weder etwas an der Höhe des Gehalts, an dem jeweiligen Tarifvertrag, an der Teilhabe künftiger Tarifsteigerungen noch an der Altersversorgung. Auch die bislang eingebrachten Überstunden können beim neuen Arbeitgeber ebenso geltend gemacht werden wie beispielsweise noch vorhandene Urlaubsansprüche. Die Mitarbeiter des Staatstheaters können auch weiterhin die Sozialleistungen der Stadt Augsburg in Anspruch nehmen und werden bei internen Stellenausschreibungen der Stadt Augsburg auch als interne Bewerber behandelt.

Es war uns extrem wichtig, für die Mitarbeiter des Theaters eine reibungslose Fortführung der Arbeitsverhältnisse ohne irgendwie gearteten Nachteile sicherzustellen. Jeder einzelne Mitarbeiter wurde selbstverständlich detailliert zu den Rechtsfolgen des Betriebsübergangs informiert.

Welcher Einfluss bleibt der Stadt auf das Staatstheater und wie wirkt sich das auf den städtischen Haushalt aus?

Das Theater Augsburg unterlag als Eigenbetrieb bislang der Aufsicht und Kontrolle der Stadt Augsburg. Diese Aufgaben übernimmt nunmehr der Stiftungsrat. Er besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern, paritätisch besetzt von der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern. Aus dieser Zusammensetzung ist ersichtlich, dass sich der Freistaat und die Stadt Augsburg die Verantwortung für das Staatstheater Augsburg teilen. Die Stadt Augsburg gibt also den Kurs für das Theater künftig nicht mehr allein vor. Mit der Kostenbeteiligung des Freistaats Bayern erhöht sich natürlich auch dessen Einfluss. Allerdings ist allein durch die Tatsache, dass sämtliche Entscheidungen des Gremiums einstimmig erfolgen müssen, sichergestellt, dass keine Entscheidungen gegen den Willen der Stadt Augsburg getroffen werden können.

Das Defizit des Staatstheaters Augsburg wird vom Freistaat Bayern und der Stadt Augsburg hälftig finanziert. Die Tatsache, dass sich der Freistaat Bayern nun mit 50 % dauerhaft am Defizit beteiligt, stellt für das Theater und die Beschäftigten eine große Sicherheit dar.

Für die Stadt Augsburg bedeutet die Erhöhung des staatlichen Finanzierungsanteils zum 1.9.2018 eine Entlastung bereits im Wirtschaftsjahr 2018/2019. Nachdem der Etat des Staatstheaters zur Erreichung der angestrebten Qualitätssteigerung perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden soll, wird sich allerdings auch die Entlastung der Stadt Augsburg reduzieren.

Nachdem die für den städtischen Haushalt zuständige Finanzbürgermeisterin Mitglied des Stiftungsrats ist, kann diese bei den Finanzplanungen für das Theater entsprechend mitwirken. Damit ist ein Abgleich des Etats mit dem städtischen Haushalt sichergestellt und eine Überforderung der Stadt in finanzieller Hinsicht ausgeschlossen.

Kulturstandort Augsburg

Die Umwandlung zum Staatstheater ist ein starkes Bekenntnis zum Kulturstandort Augsburg.“

„Die Umwandlung zum Staatstheater ist ein starkes Bekenntnis zum
Kulturstandort Augsburg. Es sollten allerdings bisherige Vernetzungs-
strukturen in der Kulturlandschaft und bisherig auch schon wunderbar
funktionierende Öffnungen gegenüber der Freien Szene und anderen
Institutionen unbedingt beibehalten und weiter ausgebaut werden.
Zwei der wichtigsten Fragen, die sich für mich stellen: Was kann und sollte ein Staatstheater als Ort und Spielstätte bieten, um auch Jugendliche und junge Erwachsene zukünftig zu begeistern? Und wie schaffen wir es, dass dieser Ort auch ein spannender Ort für Kids aus sozial schwächeren Haushalten wird?“
Anna Mießl
Referentin für Jugendkultur beim Stadtjugendring
Augsburg und stell. Vors. des Kulturbeirat Augsburg

„Ein Staatstheater hebt mit seiner künftig deutlich besseren Ausstattung das Ansehen des Kulturstandortes Augsburg insgesamt und wird auch die Wahrnehmung anderer qualitativer Kulturangebote wie z.B. von Ausstellungen und Museen erhöhen. Als einziges Mehrspartenhaus im gesamten Regierungsbezirk Schwaben stellt ein Staatstheater in einer wachsenden Wirtschafts- und Metropolregion mit seinem hochwertigen Programm einen wesentlichen Standortfaktor dar, der gerade für Unternehmen und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte immer wichtiger wird.

Die Erhebung des bisherigen städtischen Theaters zum Staatstheater wird aber sicherlich auch neue Besucher aus der Region oder Touristen anziehen, insbesondere dann, wenn das Große Haus am Kennedyplatz im neuen Glanze erstrahlen wird. Mit seiner enormen Bühnengröße wird das Staatstheater Augsburg dann zu den größten Theatern nicht nur in Bayern zählen. Das wird allen Beteiligten Ansporn sein, diesem Anspruch auch künstlerisch gerecht zu werden.“
Thomas Weitzel
Kulturreferent

Was bedeutet es für die Mitarbeiter?

Nicht nur das Publikum sieht dem neuen Staatstheater gespannt entgegen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen künstlerischen Sparten und aus der Verwaltung bedeutet die Umstrukturierung eine Veränderung. Vor allem für diejenigen, die in der Verwaltung tätig und somit bei der Stadt Augsburg angestellt waren, stellt sich die Frage danach, was mit den bestehenden Arbeitsverträgen passiert.
Zumindest vom arbeitsrechtlichen Standpunkt aus betrachtet sollte die Umgestaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher am Theater beschäftigt waren, nicht allzu gravierend sein. Die bestehenden Arbeits- und auch Ausbildungsverhältnisse gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge so wie sie sind auf die neue Stiftung über.

Das bedeutet konkret, dass die Stiftung den aktuellen Status der Angestellten und der Auszubildenden wahren muss und damit auch die Gehälter gleichbleiben. Haben Angestellte noch nicht genommenen Urlaub oder Überstunden gesammelt, bleiben ihnen diese erhalten.

Etwas anders verhält es sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Auszubildenden, die von jetzt an neu eingestellt werden. Ihr Arbeitgeber in nun ebenfalls die Stiftung und für sie gelten dann die jeweiligen Bestimmungen des Freistaates Bayern. Es soll speziell für Angestellte des Theaters eine neue Tarifregelung in Kraft treten, die an den Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst (TVL) angelehnt ist.
In Hinblick auf das Abschließen von Dienstverträgen und auf tarifliche Angelegenheiten hat in Zukunft der Stiftungsrat
Einfluss. So bedürfen zum Beispiel Änderungen von Dienstverträgen der Zustimmung des Stiftungsrates. Ebenso verhält es sich, wenn Verhandlungen über die Änderung von Tarifverträgen oder tariflichen Vereinbarungen geführt werden. Auch bei der Frage zur Gewährung außer- und übertariflicher Leistungen hat der Stiftungsrat Mitspracherecht.
Ein Staatstheater weckt Erwartungen, die erfüllt werden müssen und es sind einige Aufgaben und Anforderungen, die mit diesem neuen Titel verbunden sind. Um diesen gerecht zu werden, soll es vor allem im künstlerischen Bereich Stellenerweiterungen geben. Sehr wahrscheinlich werden das Orchester, das Ballett und der Opernchor vergrößert. Auch in den anderen künstlerischen Bereichen sind Stellenerweiterungen möglich.

Staatstheater – viel mehr als „nur“ ein neuer Name

So schön es ist, dass sich das Augsburger Theater nun Staatstheater nennen kann: Für die Stadt Augsburg und das Theater selbst bedeutete die Umwandlung einiges an Kraft und Aufwand über die Sommermonate hinweg. Vor allem die kurzfristige Entscheidung verlangte allen Beteiligten von Stadt und Freistaat höchste Aufmerksamkeit für dieses Projekt ab. Neue Verantwortlichkeiten zwischen Freistaat und Stadt mussten geklärt und die Stiftung gegründet werden. Damit verbunden mussten das Eckpunktepapier, der Gesetzentwurf und die Stiftungssatzung formuliert und mehrfach gegenseitig von Juristinnen und Juristen geprüft und weiterentwickelt werden. In intensiver Arbeit seitens der Verwaltung und der kaufmännischen Geschäftsführung des Theaters und mehreren Sitzungen von Kulturausschuss und Stadtrat entstand so die Gestalt des neuen Staatstheaters, die für Stadt, Land und Theater selbst die beste Lösung darstellt.

Fragen und Antworten zum Staatstheater

„Sie wird die Stadt in ihrer Entwicklung, ihrem Selbstverständnis und ihrem authentischen Profil weiterbringen.“, so Oberbürgermeister Kurt Gribl. Als Staatstheater ist die Wahrscheinlichkeit größer, bekanntere Künstler oder Regisseure für Produktionen zu gewinnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betriebskosten des Theaters nicht mehr allein von der Stadt getragen werden müssen, sondern künftig zwischen Freistaat und Stadt aufgeteilt werden.

Mit Umwandlung in ein Staatstheater bleibt die alte Personalbesetzung wie zuvor auch. Intendant bleibt also weiterhin André Bücker. Der bisherige kaufmännische Direktor Friedrich Meyer ist nun geschäftsführender Direktor.

Der Theaterbetrieb bekommt eine neue Organisation. Es wird wird eine Stiftung errichtet, die das bisher von der Stadt Augsburg getragene Theater Augsburg übernimmt.
Die Gründung einer Stiftung ist eine gängige Vorgehensweise des Freistaates bei der Umwandlung eines Theaters in ein Staatstheater. Die Stiftung wird geführt aus einem Vorstand, der aus dem Intendanten André Bücker und dem geschäfts- führenden Direktor Friedrich Meyer besteht. Außerdem gibt es einen Stiftungsrat, der sich jeweils zur Hälfte aus Mitgliedern vom Freistaat Bayern sowie der Stadt Augsburg zusammensetzt.
Ein Kuratorium wird die Stiftung in künstlerischen und wirtschaftlichen Fragen beraten. Auch das Kuratorium wird in seiner Besetzung gleicher- maßen den Freistaat wie auch die Saat Augsburg repräsentieren.

Nein, die Kartenpreise verändern sich nicht  und bleiben auch beim Staatstheater gleich.

Die Stadt Augsburg bleibt weiterhin Eigentümerin.

Auch da ändert sich für die Besucher und Besucherinnen nichts. Das Staatstheater Augsburg wird auch weiterhin im Sommer die Freilichtbühne bespielen. Denn dieses Grundstück verbleibt wie bisher bei der Stadt Augsburg.

Die Finanzierung der Interimsstätten wird in Zukunft zwischen Freistaat und der Stadt Augsburg gleich verteilt. So können bereits ab September die Mieten und Betriebskosten für die Ausweichorte für die Stadt Augsburg halbiert werden.

Die Stadt bleibt weiterhin Eigentümerin der Theatergebäude. Aus diesem Grund hat die Verstaatlichung keine Auswirkung auf die Generalsanierung. Diese bleibt in städtischer Hand und soll wie geplant umgesetzt werden. Auch die Finanzierung der Generalsanierung durch die Stadt Augsburg mit einer Förderung des Freistaates Bayern bleibt unberührt.

Das künstlerische Konzept bleibt vorerst unverändert. Programmatisch wird sich am Profil des Hauses nichts ändern. Ein Vorteil ist allerdings jetzt schon, dass die Außenwahrnehmung eine andere sein wird und man so auch bekanntere Künstler oder Regisseure für Produktionen gewinnen kann.

Besonderes Augenmerk wird auch weiterhin auf die speziellen Augsburger Belange gelegt, insbesondere auf die Ergebnisse des Bürger- beteiligungsprozesses zur Öffnung des Theaters, den Kulturentwicklungsprozess und die Verflechtung mit den Festivalformaten der Stadt.
Im Bereich der Vermittlung und bei Kooperationen mit der lokalen freien Szene wird sich nichts ändern. Augsburger Themen werden weiterhin fest im Programm verankert sein.

Alle bisher eingegangenen Spenden bleiben in vollen Umfang erhalten und bleiben – so wie alle zukünftigen Spenden – an ihrem Zweck gebunden.

Wenn Sie spenden möchten, wenden Sie sich bitte an:
info@theaterviertel-augsburg.de