FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die Stadt Augsburg ist der Auftraggeber, das Referat 5 der Bauherr, der in dieser Funktion die Koordination des Gesamtprojektes leitet. Die baufachliche Projektleitung liegt beim Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen.

Gemäß Beschlusslage (BSV/16/00901) beträgt das Budget für das Gesamtprojekt (Bauteil 1 und Bauteil 2) 186,3 Mio. €.

Für den Bauteil 1 ist die Kostenberechnung im Jahre 2016 erstellt worden. Mit Einreichung des Förderantrags in 2018 wurde diese um die bereits ermittelten zusätzlichen Maßnahmen aus dem Puffer aktualisiert. Dabei wurde das Gesamtbudget in Höhe von 113,5 Mio. € nicht überschritten. Über zukünftige Vergaben und evtl. Nachträge kann noch keine Aussage getroffen werden.

Bei Bauteil 2 entstehen Mehrkosten, die noch durch den Stadtrat beschlossen werden müssen. Die Variante 2 mit dem Neubau des Verwaltungstraktes mit Werkstätten, Probebühnen und Lagerflächen sowie einem „Kleines Haus“ (Multifunktionsbühne) neben dem Großen Haus kostet nach aktueller Kostenberechnung 115,5 Mio. €. Die Gesamtkosten würden sich demnach auf 229 Mio. € belaufen. Dieser Betrag unterliegt in den kommenden Jahren der Baupreisindexierung.

Das vierte Untergeschoß, welches für die Lagerung von Kulissen vorgesehen ist, die nicht für die aktuelle Spielzeit benötigt werden, fällt weg.                    Konsequenz: Externe Lagerflächen müssen angemietet werden.

Um die Baukonstruktion zu vereinfachen, wird auch die Fläche des 3. Untergeschoss etwa um 40 % verringert.

Wegfall einer großen Probebühne. Es entstehen 1 große und 2 kleine Probebühnen und der Ballettsaal.

Notwendige Werkstätten wurden auf Minimalgröße hin untersucht und entsprechend angepasst. Durch das Herauslösen der Multifunktionsbühne ergeben sich für die Werkstätten bessere Raumzuschnitte.

Wegfall des unterirdischen LKW-Aufzugs zur Anlieferung an der Theaterstraße.

Der umbaute Raum lag bisher bei der Variante 1 (V1) für das Bauteil 2 bei 155.000 m³. Der Bruttorauminhalt in der abgespeckten Variante 2 (V2) liegt bei 122.751 m³. Man hat in enger Zusammenarbeit mit dem Theater über 30.000 m³ in der gesamten Baumaßnahme Bauteil 2 eingespart.

Diese Einsparung ist für alle schmerzlich, am meisten für das Staatstheater. Es handelt sich nicht mehr um die beste Lösung, aber es ist noch funktionsfähig, allerdings mit Einschränkungen.“ (Weitzel)

Durch den Tausch von freistehendem „Orchesterprobengebäude“ und „Kleinem Haus“, fällt das Betriebsgebäude nicht mehr unter die Versammlungsstättenverordnung –   Einsparung bei Brandschutz und Gebäudetechnik

Mehrkosten Bauwerk Hauptgebäude Ca. 9,2 Mio.

Ca. 0.1 Mio. € Mehrkosten Schadstoffsanierung

Ca. 2,7 Mio. € Mehrkosten Hochbau (Zwischendecke in Bestand Ottmarsgässchen, größere Deckenspannweite Black Box, größere Nebenräume Malsaal)

Ca. 2,6 Mio. € Mehrkosten bei der Technischer Gebäudeausstattung (TGA)

Ca. 1,5 Mio. € Mehrkosten bei der Elektrotechnik

Ca. 1,3 Mio. Mehrkosten bei der Bühnentechnik

Ca. 0,4 Mio. € Mehrkosten Küchenausstattung

Ca. 0,6 Mio. Mehrkosten für Ausstattung (Möbel, Büro, etc.)

Mehrkosten Kleines Haus ca. 9,3 Mio. €

Ca. 4,9 Mio. € Mehrkosten beim Hochbau (Erhöhte Fassadenkosten, Zuwachs Kubatur, Theaterpassage Stahl/Glaskonstruktion)

Ca. 0,7 Mio. € Mehrkosten bei der TGA

Ca. 0,8 Mio. € Mehrkosten bei der Elektrotechnik

Ca. 2,9 Mio. € Mehrkosten bei der Bühnentechnik

9,2 Mio. + 9,3 Mio. 0 18,5 Mio. € Mehrkosten + Nebenkosten ca. 4,7 Mio. = 23,2 Mio. €

Um eine Kostenschätzung aufstellen zu können, ist eine ausreichende Planungstiefe unter Einbeziehung aller Beiträge der Fachplaner erforderlich. Bei dieser komplexen Bauaufgabe sind in der Planung verschiedenste Einflussfaktoren zu berücksichtigen, die sich z.T. gegenseitig beeinflussen. Daher kann erst ab einem belastbaren Planungsstand mit der Berechnung begonnen werden. Dem Architekten obliegt dabei die Koordinierung und Zusammenfassung der abschließenden Kostenschätzung gemäß der DIN 276.

Der Betrag setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: Bauteil 1 und 2.

Bauteil 1 (Großes Haus) ist mit derzeit 113,5 Millionen Euro veranschlagt.

Bauteil 2 (Verwaltungstrakt mit Orchesterprobensaal, Probebühnen, Werkstätten, Verwaltung und Kleinem Haus) wird mit 115,5 Millionen Euro veranschlagt.

Grundsätzlich beinhaltet die Planung zur Sanierung des Großen Hauses nur dringend für den Theaterbetrieb notwendige Maßnahmen. Bei Bauteil 2 wurden in vielen Bereichen Einsparungen vorgenommen um die Kosten zu reduzieren, weitere Einsparungen würden einen funktionierenden Theaterbetrieb gefährden.

Das Kleine Haus ist eine Anforderung des Theaters sowie ein Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung und daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Planung. Mit der neuen Lage neben dem großen Haus findet es, einen seiner Bedeutung entsprechenden Standort. Für das „Kleine Haus“ ist eine funktionale, wandelbare Ausstattung vorgesehen. Sie lässt neue performative und szenografische Formen zu, die den künstlerischen Ansprüchen eines Staatstheaters gerecht werden und alternative Publikumserfahrungen ermöglichen. Die Multifunktionalität der neuen Spielstätte ist ausdrücklicher Teil der Planung und soll die Nutzung durch externe Veranstalter deutlich erleichtern.

Es entstehen jährliche Kosten von ca. 1. Mio. € (Ofenhaus) bzw. 1,5 Mio.€ (martini). Darin sind enthalten Mietkosten, erhöhter Personalaufwand, erhöhte Logistikkosten. Es müssten zusätzliche Investitionen in die Theatertechnik von jeweils ca. 3 Mio. € getätigt werden. Bei einem Bauvolumen von 27 Mio. € für das Kleine Haus, würde sich bei dem Verbleib auf dem martini Gelände die Einstandortlösung nach 10 Jahren amortisiert haben, beim Verbleib im Ofenhaus nach 14 Jahren.

Dies geht einher mit drastischen Einschränkungen hinsichtlich der einsetzbaren bühnenszenographischen Mittel.

Diese sind für ein Staatstheater langfristig nicht zukunftsgerecht und werden dem Anspruch einer aufstrebenden Metropole mit überregionaler Strahlkraft nicht gerecht. Im künftigen „Kleinen Haus“ ist eine Bühnentechnik geplant, die technisch auf dem neuesten Stand ist. Auch szenographische Mittel, die Alternativen zur reinen, fixen Frontalbespielung durch eine flexible Tribüne (Arena o.ä.) sind dann möglich.

Nach derzeitiger Planung soll die Brechtbühne im Ofenhaus nach dem Auszug des Staatstheaters der freien Szene und lokalen und überregionalen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden und hier eine Versorgungslücke im Raumbedarf schließen. Dies wäre bei einem Verbleib des Staatstheaters im Ofenhaus nicht mehr möglich. Auch die wesentliche Forderung des Beteiligungsprozesses nach einer Öffnung des Theaters hin zur Stadtgesellschaft und zum Theaterviertel wäre mit einem dezentralen Standort nur bedingt möglich. Beim derzeitigen Planungsstand soll die Kasernstraße verkehrsberuhigt werden. Mit der geplanten, öffentlich zugänglichen Theatergastronomie im Bauteil  2 und dem neuen Standort des „Kleinen Hauses“ kann ein interessantes Platzkonzept mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.

Die am Gaswerk errichteten Werkstätten sind nur teilweise auf die Größe der Interimsspielstätten angepasst und weder räumlich noch von Ihrer Kapazität her in der Lage, den zukünftigen Spielbetrieb am Kennedyplatz sinnvoll zu bedienen. Grundflächen und die Höhen der Werkstätten sind nicht ausreichend. Außerdem fehlen dort entsprechende Lager-u. Bereitstellungsflächen. Weiter wäre damit ein ständiger Transportbetrieb und die Notwendigkeit verbunden, auch am Standort selbst, Werkstätten für die Endmontage zu unterhalten. Die aktuellen personellen Kapazitäten des Theaters würden eine solche Trennung zudem nicht erlauben.

Ja.  Richtung Heilig-Kreuz-Straße wird ein neuer Raum für einen späteren Ausbau des „Hofmannkellers“ als dritte Spielstätte vorgehalten und mit gebäudetechnischen Anschlüssen vorgerüstet.

Ja.  Im Bauteil 2 wird es eine Kantine für die Mitarbeiter des Theaters geben, mit öffentlich zugänglicher Theatergastronomie. Durch die vorgesehene Verkehrsberuhigung der Kasernstr. wird hier ein attraktiver Außenbereich geschaffen, der auch von der Gastronomie genutzt werden kann.

Die sechseckige Grundform des Multifunktionssaals des „Kleinen Hauses“ bietet bis zu 448 Besuchern Platz. Durch einen fast umlaufenden Umgang aus dem Foyerbereich und ein mobiles Tribünensystem werden fast unbegrenzte Zugangs- und Bespielungsvarianten möglich. Im Süden mündet der oberste Foyerbereich in der sogenannten „Skylounge“ mit kleiner Bar und attraktivem Ausblick Richtung „Fugger-Boulevard“.

Besonders aufgewertet wird diese Foyerzone, indem die bislang als Feuerwehrdurchfahrt ausgelegte Freifläche zwischen „Kleinem und Großem Haus“ umgewidmet wird und mit einer geschlossenen Glasverbindungshalle an das Große Haus angebunden wird. Hierdurch entsteht nicht nur der neue Haupteingang ins Kleine Haus, sondern gleichzeitig eine attraktive, ganzjährig nutzbare Theaterpassage mit erweiterten Foyer- und Gastronomieflächen. Eine Verbindung ins Große Haus ist somit stets „trockenen Fußes“ möglich.

Insgesamt entsteht ein deutlicher Mehrwert, vor allem im Hinblick auf die gewünschte „Öffnung“ des Theaters für ein breites Publikum und die ganze Stadtgesellschaft.